Deutsche Verbraucherschützer haben nun den Hersteller Blizzard Entertainment wegen dem neuen Diablo Teil 3 abgemahnt. Auf der Verpackung fehlen wichtige Hinweise, ohne die das Spiel nicht spielbar wäre. Man ist der Meinung, dass man als Kunde schon vor dem Kauf wissen muss, welche Voraussetzungen man für das Spiel erfüllen muss.
Zum Beispiel wurde nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass eine dauerhafte Internet-Verbindung nötig ist, um Diablo 3 spielen zu können. Auch fehlt der Hinweis, dass man einen Account beim eigenen Online-Netzwerk Battle.net benötigt.
Verbraucherschützer kritisieren zudem, dass in der Startphase viele Spieler das Rollenspiel wegen Severproblemen nicht spielen konnte. Der große Ansturm war auf das Spiel definitiv abzusehen.





